Führerscheinklassen
Eine Übersicht der von uns angebotenen Führerscheinklassen.
PKW
Klasse B
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B dürfen Sie Kraftwagen bis 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) führen. Außerdem sind Sie berechtigt, Anhänger bis 750 kg zu ziehen.
Klasse BE
Seit dem 01.01.1999 benötigt man einen speziellen Anhängerführerschein, wenn hinter einem Kraftwagen der Klasse B bestimmte Anhänger gezogen werden sollen.
Klasse BF17
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen.
LKW/Bus
Klasse C
Mit dem Führerschein Klasse C dürfen Sie schwerere Lastzüge über 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) und Anhänger bis 750 kg zG führen.
Klasse CE
Mit dem Führerschein Klasse CE, dürfen Sie schwerere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 3,5 t zG (zulässige Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zG führen.
Klasse D
Mit dem Führerschein der Klasse D sind Sie berechtigt, Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen zu führen.
Klasse DE
Mit dem Führerschein der Klasse DE sind Sie berechtigt, Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen zu führen.
Zweirad
Klasse M
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse M dürfen Sie zweirädrige Kleinkrafträder oder zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren.
Klasse A1
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie leichte Krafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung fahren.
Klasse A beschränkt
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt dürfen Sie leichte Krafträder bis 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW fahren.
Klasse A unbeschränkt
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A unbeschränkt dürfen Sie schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW fahren.
