Führerschein Klasse A1
Allgemeine Infos zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 dürfen Sie leichte Krafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung fahren.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: M
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Papiere und Gebühren
Für den Führerschein der Klasse A1 benötigen Sie folgende Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- 1 Passbild ca. 15,00 Euro
- Sehtest ca. 7,00 Euro
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ca. 25,00 Euro
- Personalausweis
Diese Gebühren verstehen sich als ungefähre Richtwerte und dienen lediglich zu Ihrer Information. Sie werden nicht von der Fahrschule erhoben.
Theorieausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Darüber hinaus sind 4 x 90 Minuten zur Vermittlung von klassenspezifischen Inhalten vorgesehen.
Praxisausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst die nachstehend aufgeführten Übungsfahrten. Die genaue Anzahl an Fahrtstunden steht in Abhängigkeit des Lernfortschritts, Könnens und Talentes:
- 5 x 45 Überlandfahrten
- 4 x 45 Min. Autobahnfahrten
- 3 x 45 Min. Nachtfahrten
- Fahrstunden nach Talent und Können
Prüfung und Gebühren
Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A beschränkt sind eine theoretische Prüfung mit 30 Fragen und eine praktische Prüfung von 60 Minuten vorgesehen. Dafür dürfen Sie mit folgenden Gebühren rechnen:
- TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 20,83 Euro
- TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: 84,79 Euro
- Gebühr der Fahrschule, theoretische Prüfung: Preis auf Anfrage
- Gebühr der Fahrschule, praktische Prüfung: Preise auf Anfrage
