Führerschein Klasse BF17
Allgemeine Infos zu BF17
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B. Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Da kein Bild in der Prüfbescheinigung ist muss der Fahrer zur Idendifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen. Meistens wird mit dem Antrag auf BF17 die Ausstellung des Führerscheins beantragt. Das heißt, dass nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Kartenführerschein ausgestellt wird.
Die Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
- muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
- muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Auch können nachträglich weitere Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden, wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt.
Alles weitere zur Ausbildung entnehmen Sie bitte den Informationen der Klasse B
